Über Uns
Der Förderverein des Karl-Theodor-Liebe-Gymnasiums besteht seit 1994. Unsere 55 Mitglieder haben sich zum Ziel gesetzt, die Jugenderziehung zu fördern. Wir wollen die Zusammenarbeit von Eltern, Schülern, Lehrern, ehemaligen Schülern und interessierten Personen im Interesse einer vielfältigen erzieherischen und wissenschaftlich unterrichtlichen Arbeit sowie außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schule unterstützen.
Begabungen und Tätigkeiten auf mathematisch-naturwissenschaftlichem und musisch-künstlerischem Gebiet sollen unterstützt, gefördert sowie in angemessener Form gewürdigt werden.
Für Arbeitsgemeinschaften, Projekte und Objekte, die der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Arbeit dienen, sollen gute Voraussetzungen einer interessanten Betätigung geschaffen werden.
Für bedürftige Schüler soll Hilfe und Unterstützung bei Schullandheimaufenthalten und Studienfahrten gewährt werden.
Der Förderverein ist auf die aktive Mitarbeit der Freunde und Förderer angewiesen, ohne die eine solide Arbeit zu Gunsten der Schüler des Karl-Theodor-Liebe-Gymnasiums nicht möglich wäre.
Sponsoren
| Buchhandlung Wolffersdorf | |
| Deutsche Bank | ![]() |
| Geraer Bank e.G. | ![]() |
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Vorstand
Vertretungsberechtigte Mitglieder
- Frau Prautsch: Die Vorsitzende
- Herr Walther: Erster Stellvertreter
- Herr Brandt: Zweiter Stellvertreter
- Herr Rost: Schatzmeister
Weitere Vorstandsmitglieder
- Frau Kupfer: Schriftführerin
- Frau Rub: Beisitzerin
- Frau Krannich: Beisitzerin
- Herr Ebert: Beisitzer ✝
Kontaktinformationen
Sie erreichen uns über die Adresse des Karl-Theodor-Liebe-Gymnasiums. Anfragen werden freundlicherweise an uns weitergeleitet:
Förderverein "Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium e. V."
Trebnitzer Str. 18
07545 Gera
| Telefon: | (0365) 412005 |
| Telefax: | (0365) 77349550 |
| E-Mail: | ktlgymn@aol.com |
Termine
- 23.02.2012, Tag der offenen Tür
- 16.04.2012 Vorstandssitzung
Vereinssatzung
2. Überarbeitung Beschlussfassung vom 19.11.2001 mit Beitragsanpassung vom 07.05.2007
§1 Name und Sitz
- Der Verein trägt den Namen "Förderverein Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium", im folgenden "Verein" genannt.
- Der Sitz des Vereins ist Gera. Er ist unter der Nummer VR 683 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gera eingetragen.
§2 Zweck und Ziel des Vereins
Der Verein will die Jugenderziehung fördern. Er will die Zusammenarbeit von Eltern, Schülern, Lehrern, ehemaligen Schülern und interessierten Personen im Interesse einer vielfältigen erzieherischen und wissenschaftlich unterrichtlichen Arbeit sowie außerunterrichtlicher Veranstaltungen der Schule unterstützen. Er will mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln insbesondere
- Begabungen und Tätigkeiten auf mathematisch-naturwissenschaftlichem und musisch-künstlerischem Gebiet unterstützen und fördern sowie in angemessener Form würdigen;
- für Arbeitsgemeinschaften, Projekte und Objekte, die der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Arbeit dienen, Voraussetzungen einer interessanten Betätigung schaffen;
- Sammlungen des Karl-Theodor-Liebe-Gymnasiums, die der unterrichtlichen Ausbildung der Schüler dienen, anschaffen, ergänzen bzw. erweitern;
- bedürftigen Schülern Hilfe und Unterstützung bei Schullandheimaufenthalten und Studienfahrten gewähren;
- Hilfe und Unterstützung bei der Schaffung einer Schulbibliothek geben.
§3 Mittel
Die zur Erreichung eines gemeinnützigen Zwecks benötigten Mittel erwirbt der Verein durch
- Mitgliedsbeiträge;
- Veranstaltungen;
- Spenden jeglicher Art und Stiftungen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4 Mitgliedschaft
- Erwerb
Mitglied kann jede juristische und natürliche Person werden, die den Verein in seinem Anliegen unterstützen will. Ein- und Austrittserklärungen sind dem Vorstand schriftlich zu übermitteln.
- Verlust
Die Mitgliedschaft endet durch
- Austritt
Der Austritt kann erfolgen nach vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Monatsende.
- Ausschluß
Der sofortige Ausschluss kann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grobem Maß gegen die Satzung, den Satzungszweck oder die Interessen des Vereins verstößt.
Der Ausschluss kann weiterhin erfolgen,
- wenn ein Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag in Rückstand ist,
- wenn ein Mitglied den Bestrebungen und den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt.
über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Rückzahlungen geleisteter Beiträge finden nicht statt. Mit dem Austritt oder Ausschluss des Mitglieds erlöschen alle Rechte am Vereinsvermögen. Gegen die Ausschlussentscheidung besteht Einspruchsrecht.
- Tod
- Austritt
§5 Beiträge
Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der festgesetzte Beitrag gilt als Mindestbeitrag. Die Beiträge sind jährlich zu entrichten. Zahlungstermin: 30.04. des laufenden Jahres. Ermäßigung, Stundung oder Erlass des Beitrages kann in Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag des Mitglieds durch den Vorstand gewährt werden. Jahresbeiträge:
| Schüler/Studenten/Arbeitslose | 5€ |
| Rentner | 10€ |
| sonstige natürliche Personen | 25€ |
| juristische Personen | 50€ |
§6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.
§7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 5, maximal 9 Mitgliedern:
- dem/der Vorsitzenden;
- zwei Stellvertretern/innen;
- einem/er Schriftführer/in;
- einem/er Schatzmeister/in;
- bis zu vier Beisitzern.
Von den Stellvertretern/innen oder Beisitzern/innen ist einer/e zum/zur Pressesprecher/in zu benennen. über die jeweilige Anzahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder beschließt die Wahlversammlung.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist. Eine Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins entsprechend der Satzung. Der Verein wird außergerichtlich und gerichtlich durch jeweils zwei vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder vertreten. Vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder sind:
- der/die Vorsitzende
- die Stellvertreter/innen
- der/die Schatzmeister/in.
Dem Vorstand obliegt die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden oder von einem von ihm dazu beauftragten Mitglied des Vorstandes einberufen, so oft die Geschäftslage dies erforderlich macht.
Den Vorsitz in den Vorstandssitzungen führt der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung ein Stellvertreter.
Der Schriftführer hat über jede Versammlung des Vorstands und die Mitgliederversammlungen ein Protokoll aufzunehmen, das von ihm und dem Leiter der Versammlung zu unterzeichnen ist.
Der Schatzmeister verwaltet die Kasse des Vereins und führt ordnungsgemäß Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Er hat der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht zu erstatten.
Zahlungen für den Verein leistet er nach Weisung des Vorsitzenden. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, sie erhalten lediglich ihre notwendigen Auslagen erstattet.
§8 Rechnungsprüfung
Die Jahresabrechnung ist von zwei Rechnungsprüfern zu prüfen, die alljährlich von der Mitgliederversammlung zu wählen sind und dem Vorstand nicht angehören dürfen.
§9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich als ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich an die Mitglieder, spätestens 2 Wochen vor dem Termin der Versammlung unter Angabe der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung.
Eine so einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Entscheidungen werden von einfacher Mehrheit getragen. Im Falle §10 (Auflösung) ist 3/4 Stimmenmehrheit erforderlich.
Die Mitgliederversammlung berät über folgende Sachverhalte:
- Genehmigung des Jahresabschlusses (Rechnungsbericht)
- Abstimmung der Finanzierungsschwerpunkte für kommende Jahre
- Wahl des Vorstandes
- Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Beschlüsse zur Satzungsänderung und Vereinsauflösung
- Beschlüsse über den Einspruch eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf oder Notwendigkeit abgehalten oder, wenn mindestens 30% des Vorstandes oder der Mitglieder unter Angabe der Gründe dies schriftlich beim Vorsitzenden beantragen.
§10 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Schulverwaltungsamt der Stadt Gera. Diese Mittel sind vom Schulverwaltungsamt Gera ausschließlich zur Förderung des Karl-Theodor-Liebe- Gymnasiums Gera zu verwenden.
§11 Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gera.
Vorstehender Satzungswortlaut wurde von der Wahlversammlung am 19.11.2001 beschlossen und von der Wahlversammlung am 07.05.2007 im §5 Beiträge per Beschluss satzungsgemäß präzisiert.
Aufnahmeantrag
Unser Förderverein ist beständig auf der Suche nach weiteren Unterstützern. Wir freuen uns
über jeden, der den Förderverein tatkräftig unterstützen möchte. Mitglied des Fördervereins zu werden ist
einfach: Drucken Sie die
Beitrittserklärung zum Förderverein "Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium e.V." und füllen
Sie ihn aus. Dann senden Sie den Antrag an unsere Postadresse.
Vielen Dank.




